Dieses Forum verwendet Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies um deine Login Daten zu speichern (sofern Du registriert und angemeldet bist) bzw. deinen letzten Aufenthaltsort (wenn nicht registriert und angemeldet). Cookies sind kleine Textdateien, die auf deinen Rechner gespeichert werden. Die von diesen Forum gespeicherten Cookies werden ausschließlich für Zwecke dieses Forums verwendet und nicht von Dritten ausgelesen. Sie stellen kein Sicherheitsrisiko für deinen Rechner dar. Cookies werden in diesem Forum auch verwendet, um die Anzeige bereits gelesener und noch ungelesener Themen zu unterscheiden. Bitte bestätige, ob Du Cookies zulassen möchtest oder nicht.


Unterschied Sozialbetreuer und Betreuer vom Amtsgericht?
#1
Hallo,
mir wurde eben gesagt, dass es besser, lighter sei, einen Sozialbetreuer als einen staatlich betellten Betreuer , also vom Amtsgericht, zu beantragen.
Ich bin dabei, einen staatlichen zu beantragen und hoffe, ich begehe damit keinen Fehler. Die Sozialpädagogin, die das mit mir macht, ist nicht die Jüngste. Ich hoffe, dass sie up to date ist.
Kennt sich hier noch wer damit aus, was ist besser...?
VG
Eine verunsicherte KTT
Folgende 4 Mitglieder dankten KTT für diesen Beitrag:
  • kannso, Revil O, Kiki41, Emely
Zitieren
#2
Das möchte ich pauschal nicht beantworten mit besser/schlechter.

Ein sozial Betreuer kann gut sein, wenn er gut ist.
Du bleibst jedoch voll Verantwortlich für alle Versäumnisse rein rechtlicher Art.

Ein gerichtlicher Betreuer haftet halt auch rechtlich für "Fehler" Unterlassungen/nicht einhalten von Fristen, z.B.

Mal ganz kurz gesagt.
Ich schaue mal was ich noch besseres finde auf die schnelle KTT
https://www.youtube.com/watch?v=1bdGY-Ehj-k
https://www.youtube.com/watch?v=oXb0sI7qlLI (schau mal Minute 3,45 z.B. & 15,08 )


Ps. Ich hatte noch bis ende vergangenen Jahres beides, das sich eigentlich auch ergänzen sollte, weil ein rein rechtlicher Betreuer eher für den ganzen Bürokratischen Teil des Lebens eher zuständig ist, wie Zeit hat meist nur hierfür.

Der "freie Betreuer" hilft meist im Gespräch, Alltäglichen Dingen im persönlichen Umfeld z.B. (auch Briefe verfassen), alles sehr von der Arbeitsweise und Motivation abhängig des Menschen der Betreut.

Nach meiner persönlichen Erfahrung ist es meist sehr sinnvoll beide Betreuungsformen mit einander zu ergänzen.
(es ist zeitlich begrenzt, kann auch vorzeitig von dir beendet/gewechselt werden, auf Antrag.)
marie und Revil O gefällt dieser Beitrag
Folgende 6 Mitglieder dankten Madhouse für diesen Beitrag:
  • Revil O, Emely, KTT, Kiki41, Brunhilde78, marie
Zitieren
#3
Ich habe erstmal den Antrag zum staatlichen abgegeben.
VG
Madhouse gefällt dieser Beitrag
Folgende 3 Mitglieder dankten KTT für diesen Beitrag:
  • Madhouse, marie, Brunhilde78
Zitieren
#4
Das ist gut.
Es kommt ja dann zu einer Anhörung vor dem Amtsgericht in der Regel.

Ich habe mir meinen Betreuer selbst ausgesucht, in Rücksprache mit dem selben.
Er kam ebenfalls mit zu der Anhörung, weil auch er sein Einverständnis für die
Übernahme abgeben muss.

Mein Pflegebruder war auf meinen Wunsch hin auch dort, weil ich damals sehr
verwirrt war, durch zu viel Stress und mir wünschte, das eine Vertrauensperson
für mich zugegen ist.
Vertrauen zu meinem Betreuer habe ich inzwischen auch noch mehr aufbauen
können.

Soziale Betreuung hatte ich ja bereits zuvor.
Das funktionierte auch ganz gut dort alles, - ist jedoch
in Vertraglichen, Fristen, Gerichtstermine, etc. NICHT
rechtsverbindlich abgesichert.

Deshalb wurde mir der Schritt zu einer Rechtlichen
Betreuung geraten, der ich mindestens 1 Jahr nicht nach kam, aus Verunsicherung,
wie Angst vor Kontrollverlust.

Psychiatrie für immer eingesperrt z.B.
Das ist alles großer Quatsch KTT.
Die Richterin war sehr Gut, klärte mich über die Bedeutung der gerichtlichen
Betreuung auf und nahm mir hiermit gänzlich die Angst vor Kontrollverlust.

Inzwischen bin ich wirklich sehr froh diesen Schritt gegangen zu sein, auf den Weg zurück
in mein selbst bestimmtes leben.
Die soziale Betreuung konnte ich inzwischen gänzlich beenden, weil vieles erledigt ist, wofür
diese Unterstützung angedacht ist.

Ich wünsche dir auch diese positive Erfahrung der Hilfe Annahme und wenn etwas nicht
so gut läuft, IMMER vor Ort auch ansprechen, gar schriftlich festhalten, oder gerade zu
Beginn ein Betreuungstagebuch selbst führen
.
Brunhilde78, marie, Revil O gefällt dieser Beitrag
Folgende 6 Mitglieder dankten Madhouse für diesen Beitrag:
  • Revil O, Gretchen, KTT, Emely, marie, Kiki41
Zitieren
#5
Hallo,
das werde ich machen. Danke für den Tipp Madhouse!
VG
KTT
Revil O und Madhouse gefällt dieser Beitrag
Folgende 3 Mitglieder dankten KTT für diesen Beitrag:
  • Gretchen, Madhouse, Brunhilde78
Zitieren
#6
(17.01.2022 10:44)KTT schrieb: Hallo,
mir wurde eben gesagt, dass es besser, leichter sei, einen Sozialbetreuer als einen staatlich bestellten Betreuer , also vom Amtsgericht, zu beantragen.
Ich bin dabei, einen staatlichen zu beantragen und hoffe, ich begehe damit keinen Fehler. Die Sozialpädagogin, die das mit mir macht, ist nicht die Jüngste. Ich hoffe, dass sie up to date ist.

Mich würde mal interessieren, wie es bei Dir damals weiter ging!?


(17.01.2022 10:44)KTT schrieb: Kennt sich hier noch wer damit aus, was ist besser...?

Kann da sonst noch jemand etwas aus eigener Erfahrung oder dem Umfeld dazu sagen?


Also bitte kein "unausgegorenes Halbwissen, vage Vermutungen oder Theorien", sondern wirklich über Erfahrungen oder fundiertes Wissen berichten.
Folgende 1 Mitglied dankten Emely für diesen Beitrag:
  • kannso
Zitieren